Bei dieser Rezeptur ist die rechtliche Lage eindeutig: Für Vitamin B2 (Riboflavin) gibt es zugelassene EU-Health-Claims. Für Lungenkraut, Thymiankraut, Eukalyptus-Extrakt und N-Acetyl-L-Cystein gibt es zum aktuellen Stand keine zugelassenen Health Claims; sie werden sachlich-botanisch beschrieben.
Vitamin B2 (Riboflavin, 2,0 mg = 150 % NRV)
- Vitamin B2 trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei.
- Vitamin B2 trägt zur Erhaltung normaler roter Blutkörperchen bei.
- Vitamin B2 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
- Vitamin B2 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Vitamin B2 trägt zur Erhaltung einer normalen Sehkraft bei.
- Vitamin B2 trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
- Vitamin B2 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
- Vitamin B2 trägt zu einem normalen Eisenstoffwechsel bei.
Dies sind die zugelassenen Health Claims der Rezeptur.
Die Phyto- und NAC-Komponenten im Einzelnen
LUNGENKRAUT (PULMONARIA OFFICINALIS)
Quelle. Eine traditionsreiche europäische Pflanze aus der Familie der Raublattgewächse, deren Name auf die historische Signaturenlehre zurückgeht.
Hinweis. Keine zugelassenen EU-Health-Claims. Sachliche Beschreibung nach botanischer Herkunft und Tradition, ohne Wirkbehauptung. Zur PA-Thematik siehe Hinweis am Ende.
THYMIANKRAUT
Quelle. Eines der bekanntesten Küchen- und Heilkräuter des Mittelmeerraums, reich an ätherischen Ölen.
Hinweis. Keine zugelassenen EU-Health-Claims. Sachliche Beschreibung nach botanischer Herkunft und Tradition, ohne Wirkbehauptung.
EUKALYPTUS-EXTRAKT
Quelle. Extrakt (2:1) aus den Blättern des Eukalyptusbaums, traditionell bekannt für den Gehalt an ätherischen Ölen (Cineol).
Hinweis. Keine zugelassenen EU-Health-Claims. Sachliche Beschreibung nach botanischer Herkunft, ohne Wirkbehauptung.
N-ACETYL-L-CYSTEIN (NAC)
Quelle. Die acetylierte Form der schwefelhaltigen Aminosäure L-Cystein. Im Stoffwechsel eine Vorstufe des körpereigenen Moleküls Glutathion.
Hinweis. Keine zugelassenen EU-Health-Claims für Aminosäuren. Sachliche Beschreibung nach Stoffwechselrolle, ohne Wirkbehauptung. Zum regulatorischen Status siehe Hinweis am Ende.
Hinweis zur Compliance: Die konkreten Wirkaussagen ("trägt bei zu …") sind ausschließlich die für Vitamin B2 zugelassenen EU-Health-Claims. Der Schleimhaut-Claim bezieht sich auf "normale Schleimhäute" allgemein und darf nicht auf einzelne Organe (z. B. Bronchial- oder Atemwegsschleimhaut) erweitert werden. Lungenkraut, Thymiankraut, Eukalyptus-Extrakt und NAC sind sachlich-botanisch beschrieben, ohne eigenständige Wirkversprechen — insbesondere ohne jeden Bezug zu Atemwegen, Bronchien, Husten, Schleimlösung oder Erkältung, da für diese Substanzen keine entsprechenden Health Claims zugelassen sind und solche Aussagen einem Lebensmittel nicht zustehen.